Wichtige Hinweise zur Verpackungsverordnung

Hinweise zur Verpackungsverordnung für private Endverbraucher:

Wir sind durch einen Freistellungsauftrag an ein Entsorgungssystem angeschlossen. Bitte entsorgen sie die Verpackungsmaterialien kostenlos an den dafür vorgesehenen Stellen.

 

Für Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung kommt es darauf an, ob Sie entweder privater oder gewerblicher Endverbraucher nach der Verpackungsverordnung sind.

Als privater Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung gelten Gastronomiebetriebe und Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungs- und karitative Einrichtungen, Freiberufler sowie Anfallstellen des Kulturbereiches wie Kinos, Opern und Museen, und des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten, jeweils unabhängig von den dort anfallenden Verpackungsmengen. Außerdem zählen Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe hierzu, deren Verpackungsmengen über haushaltsübliche Abfallbehälter mit maximal 1100-Liter Volumen je Wertstoffgruppe im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.

 

Als nicht private und damit gewerbliche Endverbraucher gelten alle, die nicht unter die vorgenannte Aufzählung fallen.

Alle Verkaufsverpackungen (Produktverpackung, Füllmaterial und Transportkarton), die Sie als privater Endverbraucher erhalten, sind bei einem Dualen System lizenziert worden, welches die flächendeckende Rücknahme bundesweit sicherstellt. Somit können diese Verpackungen von Ihnen in entsprechende Wertstoffbehälter entsorgt werden.

 

Hinweise zur Verpackungsverordnung für gewerbliche Endverbraucher:

 

Als nicht privater Endverbraucher können sie die Verkaufsverpackungen nach Rücksprache mit uns kostenfrei zurückgeben. Dabei entstehende Transportkosten, sind von Ihnen zu tragen. Wir werden die zurückerhaltenen Verkaufsverpackungen entweder wiederverwenden oder einer korrekten Verwertung zuführen.